Zum Thema „Musik und Medien“ haben wir kurz in die Mediengeschichte geschaut und haben die verschiedenen Erfindungen gesichtet und zeitlich einsortiert. Etwas praktischer wurde es, also wir uns dem Thema „Musik und Werbung“ beschäftigt haben.
Heute geht es um das Thema „Wem gehört die Musik – legal oder illegal“ – ein Thema des „Medienrechts“. Wir konsumieren täglich Musik per Radio, Fernsehen, Internet (Youtube, Spotify…). Manche von euch haben vielleicht digitale Musikdateien, z.B. die mp3-Files auf dem Handy dabei. Und wenn wir nun täglich diese Musik hören, vielleicht auch Musik im Unterricht für unsere Projekte (Radiowerbung herstellen…) nutzen, stellt sich die Frage: “Legal oder Illegal?“
Aufgabe 1: Schreibe die Überschrift „Wem gehört die Musik - legal oder illegal“ groß in dein Heft.
Aufgabe 2: Notiere, zu welcher Zeit und wie lange du Musik aus verschiedenen Quellen hörst (Radio, Fernsehen, Youtube, Spotify, MP3….)
- 1. die Grundaussage des Urheberrechts
- 2. Konsum und Finanzierung von Medienbeiträgen
- a) öffentlich-rechtliche Sender und private Sender
- b) Umgang mit „gestreamter“ Musik – Aufnahme erlaubt?
- 3. Besitz von Musik (CDs, MP3)
- a) Das Recht, die Musik persönlich und privat(!) zu nutzen
- b) öffentliche Verwendung „meiner“ Musik – die Gema
- 3) ein wichtiger Hinweis: freie Lizenzen, Public Domain
1. die Grundaussage des Urheberrechts
Ein „Urheber“ ist ein Erfinder: Der Ursprung eines Textes, der Dichter eines Gedichtes, der Singer-/Songwriter, der Maler, der Fotograph.
Jeder Mensch, der etwas Eigenes erschaffen hat, möchte über sein Produkt entscheiden – es ist ja blöd, wenn die eigenen Sachen kopiert und weitergegeben werden.
Die Rechte der „Erfinder“ werden im „Urheberrecht“ beschrieben – hier geht es im Grunde um drei Feststellungen:
- Wer etwas erfunden hat (z.B. Musik, Text, Film…) entscheidet selbst, wer diese Erfindung nutzen und das Produkt besitzen darf.
- In der Regel gibt es dieses Einverständnis (z.B. „Du darfst meine Musik hören oder verwenden“) durch einen Kauf.
- Der Käufer hat nicht das Recht, das erworbene Produkt eigenständig – bezahlt oder kostenlos – weiter zugeben
Aufgabe 3: Fasse die Aussagen des Films und des Textes zum Thema „Urheberrecht“ eigenständig zusammen. Überschrift: „Urheberrecht“.
2. Konsum und Finanzierung von Medienbeiträgen
Wenn wir also Medienproduktionen (Musik, Film, Fotos, Berichte, Wissen und Inhalte) legal konsumieren und nutzen, ist die Bezahlung der Urheber beantwortet. Konsumieren und nutzen wir Beiträge, ohne durch ein gekauftes Recht den Urheber zu bezahlen, befinden wir uns auf der Seite der Illegalität.
a) öffentlich-rechtliche Sender und private Sender
Die öffentlich-rechtlichen Sender und die privaten Sender finanzieren ihre Beiträge auf zwei unterschiedlichen Arten und Weisen. Schau dir dazu das Video auf dieser Seite des Bayerischen Rundfunks an.
Aufgabe 4: Nenne vier öffentlich-rechtliche Sender und 4 private Sender. Überschrift: „4 öffentlich-rechtliche und private Sender“.
Aufgabe 5: Erkläre, wie sich die öffentlich-rechtlichen Sender einerseits und die privaten Sender andererseits finanzieren.
Aufgabe 6: Die öffentlich-rechtlichen Sender sind finanziell abgesichert, dazu gibt es ein Gesetz. Andererseits haben diese Sender besondere Aufträge, die sie erfüllen müssen. Welche? Überschrift: „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender“.
b) Umgang mit „gestreamter“ Musik – Aufnahme erlaubt?
Musik, die gestreamt wird, befindet sich nicht auf deinem Handy, Fernseher oder Radio oder Laptop – sie “strömt“ und wenn sie vorbei ist, ist sie vorbei.
Aufgabe 7: Es gibt Möglichkeiten, gestreamte Musik in einer Datei zu speichern. Früher hat man mit dem Kassettenrecorder Musik vom Fernseher oder Radio aufgenommen, heute benutzt man dafür spezielle Programme, um Beiträge von Youtube oder Spotify als Datei zu speichern. Was glaubst du: Ist das erlaubt? Überschrift: „Gestreamte Musik aufnehmen“.
3. Besitz von Musik (CDs, MP3)
a) Das Recht, die Musik persönlich und privat(!) zu nutzen
Wenn du eine CD oder eine MP3-Datei gekauft hast, hast du das Recht erworben, diese Musik für dich privat zu hören. Du hast nicht das Recht, diese Musik für Freunde zu kopieren oder öffentlich zu benutzen.
b) öffentliche Verwendung „meiner“ Musik – die Gema
Wenn du zum Beispiel Musik auf einem öffentlichen (nicht privaten) Fest abspielen möchtest, weil du vielleicht als DJ unterwegs bist, nutzt du deine Musik nicht mehr nur persönlich oder privat.
Über die „Gema“ musst du deine Veranstaltung anmelden und Gebühren bezahlen. Die Gema leitet dein Geld an die Künsterl*innen weiter.
Aufgabe 8: Die Gema - das ist eine Abkürzung. Finde heraus, wofür diese Abkürzung steht.
3) ein wichtiger Hinweis: freie Lizenzen, Public Domain
Wenn du für die Schule oder für dich Musik, Bilder oder Texte benutzt, ist das eine riskante Sache. Du benutzt die Erfindungen anderer Urheber und das ist erst mal illegal.
- Wenn du Bilder benutzt, nutze lizenzfreie Bilder – danach kannst du suchen.
- Wenn du Musik benutzt, nutze lizenzfreie Musik – kann man per Google finden.
- Wenn du Informationen benutzt, musst du die Quelle angeben.
Aufgabe 9: Schreibe diese 3 wichtigen Punkte in dein Heft.
- Was ist das „Urheberrecht“?
- Warum ist das Thema „Urheberrecht“ im digitalen Zeitalter besonders wichtig?
- Wer bezahlt die Musik, die ich im Radio oder Fernesehen höre? (Stichwort: GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechani- sche Vervielfältigungsrechte)
- Wer finanziert die Musik, die ich auf verschiedenen Kanälen im Internet höre?
- Welche Musik darf ich für meine Projekte (Youtubebeitrag etc.) benutzen?
- Welche Art von Besitz oder Verwendung ist illegal?
- Unterschied: Bereitstellen und Konsumieren